
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Zum 24. September 2021 ist eine überarbeitete Version der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz in Kraft getreten. Grundlegende Änderungen gibt es nicht, aber einige Präzisierungen im Detail. Neu ist eine freie Platzwahl für geimpfte oder genesene Eltern mit ihren Kindern.
Seit dem 23. August gilt für Veranstaltungen in Innenräumen eine 3G-Nachweispflicht. Zwar bezieht sich diese nicht unmittelbar auf Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen, aber die Verordnungen der Länder schreiben vor, dass die Kirchen eigene Richtlinien erstellen müssen, die ein gleichwertiges Schutzniveau sicherstellen. Dies hat zur Folge, dass die Kirche das bisherige Konzept, dass bei niedrigen Inzidenzen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen vorsah, nicht weiterführen konnte.
Die Verordnungen der Bundesländer vom August 2021 sahen gleichzeitig Erleichterungen für Geimpfte und Genesene vor, da die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Immunisierte in der Regel weniger infektiös sind und im Fall einer Infektion nur einen milden Krankheitsverlauf zeigen. Diese neuen Erleichterungen ermöglichten es der Kirche, weitgehend zu der gewohnten Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zurückzukehren und somit die Attraktivität der Präsenzgottesdienste zu erhöhen.
Richtlinie nach Rückmeldungen aktualisiert
Die neue Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz trat am 12. September in Kraft. Nach Auswertung erster Erfahrungen und Rückmeldungen hat die Kirchenleitung das Dokument nun aktualisiert. Die neue Version ist den Bezirks- und Gemeindevorstehern am letzten Freitag, 24. September zugegangen und gilt seitdem.
Erleichterungen für Eltern und Kinder
Neben Präzisierungen gibt es eine zentrale Änderung bezüglich der Kinder. Bis zur Konfirmation dürfen diese nun bei ihren Eltern im 2G-Bereich sitzen und dort auch ohne Maske singen.
Diese Änderung wurde möglich, da immer mehr Bundesländer überarbeitete Schutzverordnungen veröffentlichen, in denen Kinder immunisierten Personen gleichgestellt werden. Der Hintergrund ist, dass sie in den Kindertageseinrichtungen und in der Schule regelmäßig getestet werden. Wenn sie im 2G-Bereich sitzen, ist die Infektionsgefahr für immunisierte Personen gering, so dass die Anpassung aus Sicht des Infektionsschutzes vertretbar ist.
„Ich bin überzeugt, dass dies insbesondere bei den Eltern für eine deutliche Erleichterung sorgen wird“, schreibt Bezirksapostel Rainer Storck den Bezirksvorstehern und Vorstehern in seinem Arbeitsbereich. Weiterhin gilt, dass nach Möglichkeit jeden Sonntag Unterrichte für die Kinder angeboten werden sollen.
Hinweis für die Ferienzeit
Für die anstehende Ferienzeit, in denen die Kinder nicht mehr regelmäßig in der KiTa und in der Schule getestet werden, empfiehlt die Kirchenleitung den Eltern, die Kinder vor den kirchlichen Veranstaltungen eigenverantwortlich zu Hause zu testen oder mit den Kindern vorübergehend im Mindestabstandsbereich Platz zu nehmen.
Testnachweise sind nicht vorzulegen. Die Vorsteher sind gebeten, die Eltern darüber zu informieren.
Weitere Änderungen
Eine weitere Konkretisierung: Gottesdienstteilnehmer im Mindestabstandsbereich können je nach baulicher Situation und den Platzverhältnissen in der Gemeinde am Platz bedient oder im Rundlauf unter Einhaltung des Mindestabstands mit Mund-Nasen-Schutz teilnehmen.
Die Beteiligung am Rundgang beim Heiligen Abendmahl mit Mund-Nasen-Schutz ist vertretbar, da die Aerosolbelastung durch singende immunisierte Gottesdienstteilnehmer gering sein dürfte. Das Vortreten unter Einhaltung des Mindestabstands ist geübte Praxis und sollte auch ohne Abstandsmarkierung auf den Laufwegen umgesetzt werden können.
Tests für Proben
Bei Chorproben ist für nicht immunisierte Personen ein PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Spieler von Blasinstrumenten bei Orchesterproben.
Die Corona-Verordnung NRW verlangt für Chorgesang ohne Maske von nicht immunisierten Personen einen PCR-Test. Dies soll Sicherheitsstandard für Chorproben einschließlich der Proben mit Blasinstrumenten der Gebietskirche sein.
Rahmen für attraktives kirchliches Angebot
„Die Corona-Pandemie stellt uns auch 1,5 Jahre nach dem Ausbruch immer wieder vor neue Herausforderungen“, schreibt der Bezirksapostel abschließend an die Bezirks- und Gemeindeverantwortlichen. Ihm sei bewusst, dass die Seelsorger vor Ort ein attraktives kirchliches Angebot für die anvertrauten Gläubigen mit einem ausreichenden Gesundheitsschutz schaffen wollen.
„Hierzu bietet die Richtlinie den geeigneten Rahmen“, so Bezirksapostel Storck. Und: „Ich bin mir sicher, dass ihr gemeinsam mit den Gremien, Amtsträgern und Beauftragten in den Gemeinden gute Konzepte zur Umsetzung entwickeln werdet.“
Für die Information der Besucher über die Vorgaben für die kirchlichen Veranstaltungen stehen Plakate zum Download bereit, die ausgedruckt und aufgehängt werden können.
Im 2G-Bereich gibt es Lockerungen der bisherigen Regelungen
30. September 2021
Text:
Frank Schuldt
Medien:
Jennifer Lennermann
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