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Neue Corona-Regeln
erst wieder im September

 

Westdeutschland. Der Gemeindegesang bleibt in Westdeutschland zunächst weiter ausgesetzt. Darauf haben sich die Apostel und Bischöfe verständigt. Die bestehende Corona-Richtlinie bleibt vorerst unverändert. Änderungen wird es erst wieder Anfang September geben.

Der Gottesdienstbesuch in Präsenz lag im Mai 2021 bei etwa einem Drittel des Niveaus vor Beginn der Corona-Pandemie im Februar 2021. Dies liegt in Teilen auch daran, dass vor dem Hintergrund der Abstandsregeln viele Kirchen nicht ausreichend Platz für alle Gottesdienstbesucher haben.

Erweiterte Möglichkeiten bei der Platzbesetzung

Die Ende Juni veröffentlichte Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz bietet nun erweiterte Möglichkeiten bei der Platzbesetzung in den Kirchen. So können Geimpfte und Genesene ohne Abstand zusammensitzen. Alle anderen können bei geringen Sieben-Tages-Inzidenzen in einer Reihe nebeneinandersitzen, wenn der Mindestabstand nach vorn und hinten eingehalten wird (wir berichteten).

Die Apostel und Bischöfe haben bei ihrer Besprechung am 3. Juli 2021 in Oberursel beschlossen, dass diese neuen Möglichkeiten nun erstmal genutzt werden sollen, damit möglichst alle Gemeindemitglieder wieder Platz in ihrer Gemeinde finden, die den Gottesdienst besuchen wollen.

Ausnahmen für Maskenpflicht am Platz

Viele Bundesländer gestatten in ihren Corona-Schutzverordnungen inzwischen bei niedrigen Inzidenzen wieder Gemeindegesang und heben die Maskenpflicht am Platz auf. Dies geht aber wieder auf Kosten der Sitzplatzkapazität, da dann zwischen verschiedenen Haushalten verpflichtend wieder größere Abstände eingehalten werden müssen – unabhängig vom Impfstatus. Deshalb bleibt der Gemeindegesang bis auf weiteres ausgesetzt.

Allerdings kann in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland die Maske in den Gottesdiensten und ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen am Platz abgenommen werden, wenn 1,50 Meter Abstand zu Personen aus anderen Hausständen eingehalten wird (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene). Dies gilt auch in Nordrhein-Westfalen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 liegt. In Bayern besteht die FFP-2-Maskenpflicht für Gottesdienste in Innenräumen fort.

Sonntagsschule anbieten

„Priorität hat aber die Sitzplatzkapazität in den Kirchen“, wünscht sich Bischof Manfred Bruns aus der Corona-Task Force der Gebietskirche. Es solle niemand zu Hause bleiben müssen, damit andere die Maske ablegen können. „Zur effektiven Platzbelegung sollte in den Gemeinden eine Erhebung zum Impfstatus und zur Bereitschaft, am Sitzplatz auf die Einhaltung des Mindestabstands zu verzichten, durchgeführt werden.“

Zudem ist es der Wunsch der Kirchenleitung, dass parallel zu den Sonntagsgottesdiensten wieder möglichst überall Sonntagsschule und Vorsonntagsschule angeboten werden. Dies ist auch eine Bitte, die der Bezirksapostel aus den Rückmeldungen vieler Teilnehmer des Digitalen Elternabends (wir berichteten) mitgenommen hat. Nach der langen Pause können die Unterrichte, dort wo möglich, auch in den Sommerferien angeboten werden.

Nächste Anpassung im September

Anpassungen der Corona-Schutzverordnung soll es wieder Anfang September geben – auch damit die Verantwortlichen in den Gemeinden jetzt Planungssicherheit haben. Die Task Force hat den Auftrag, für den Landesvorstand entsprechende Vorschläge bis zur Landesversammlung am 22. August auszuarbeiten. Eventuelle Neuerungen will dann Bezirksapostel Storck im Zentralgottesdienst für Westdeutschland am 5. September bekanntgeben.

9. Juli 2021
Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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  • Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz (Stand: 7. Juli 2021)

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