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Hinweise zum Corona-Infektionsschutz

Regelungen für Gottesdienste
bis einschließlich 18. April 2021

 

Westdeutschland. Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat ein Papier herausgegeben, dass die Durchführung der Gottesdienste bis zum 18. April 2021 regelt. Festgelegt wurde, dass die Präsenzgottesdienste für drei Wochen durch Videogottesdienste ersetzt werden.

In Deutschland steigen die Corona-Infektionszahlen erneut stark an. Epidemiologen sprechen von einer dritten Welle. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April 2021 zu verlängern. Besonders über die Osterfeiertage sollen Kontakte weiter reduziert und die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ bei gestiegenen Infektionszahlen konsequent umgesetzt werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Durch zusätzliche Maßnahmen will die Regierung dafür Sorge tragen, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken.

Die Apostel haben für die Neuapostolische Kirche Westdeutschland beschlossen, in dieser angespannten Situation ein Signal zu setzen und das Bemühen der Behörden um weitgehende Kontaktbeschränkungen zu unterstützen, auch wenn die Gottesdienste der Neuapostolischen Kirche keine direkten Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen haben dürften.

Für die Durchführung der Gottesdienste bis einschließlich 18. April 2021 hat der Landesvorstand deshalb Folgendes festgelegt:

1.
Der Gottesdienst an Palmsonntag, dem 28. März 2021, mit der Übertragung des Stammapostel-Gottesdienstes aus Kaiserslautern kann gemäß der bisherigen Regelung wie geplant und angekündigt in den Gemeinden als Präsenzgottesdienst stattfinden, sofern die Kommune keine zusätzlichen kontaktbeschränkenden Maßnahmen verfügt.

2.
Nach Palmsonntag werden gebietskirchenweit die Präsenzgottesdienste am Sonntag und in der Woche bis einschließlich 18. April ausgesetzt und durch Videogottesdienste ersetzt. Da dann in der gesamten Gebietskirche keine Präsenzgottesdienste stattfinden, wird in diesen Gottesdiensten kein Heiliges Abendmahl gefeiert.

3.
Karfreitag halten die Apostel zentrale Videogottesdienste für ihre Bereiche. Am 4. April feiert Bezirksapostel Rainer Storck zentral den Ostergottesdienst für die gesamte Gebietskirche.

4.
Nach Ostern können Gemeinden am Sonntag und Mittwoch/Donnerstag Videogottesdienste nicht-öffentlich für den eigenen Bereich/Bezirk übertragen – auch diese ohne Feier des Heiligen Abendmahls. So haben die Gemeindemitglieder die Möglichkeit, alternativ zu den zentralen Videoangeboten einen örtlichen Gottesdienst mitzufeiern. Die Koordination der Videogottesdienste im Bezirk übernehmen die Bezirksvorsteher.

5.
Alle weiteren örtlichen kirchlichen Aktivitäten werden bis zum 18. April 2021 als Präsenzangebote ausgesetzt.

6.
Bereits terminierte Trauerfeiern können in den Kirchengebäuden wie geplant stattfinden. Weitere Trauerfeiern in unseren Kirchengebäuden sollen erst wieder nach dem 18. April geplant werden.

7.
Seelsorgegespräche sollen weiter per Telefon- oder Videoanruf angeboten werden.

8.
Seelsorgebesuche in der Wohnung der Gemeindemitglieder sollen auf besondere Anlässe wie Trauerfälle beschränkt bleiben. Die Hausbedienung zur Feier des Heiligen Abendmahls wird erst nach dem 18. April fortgesetzt.

9.
Nach dem 18. April 2021 ist beabsichtigt, wieder die bisherigen inzidenzabhängigen Regelungen für Präsenzgottesdienste mit den Ausnahmeregelungen für beispielsweise Gottesdienste mit Handlungen umzusetzen.

Die Veröffentlichung der Kirchenleitung im Wortlaut

Hinweise zum Corona-Infektionsschutz

25. März 2021
Text: Frank Schuldt
Medien: Jennifer Lennermann

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  • Regelungen für Gottesdienste bis zum 18. April 2021 (Stand: 24. März 2021)

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  • Übersicht der Sieben-Tage-Inzidenzen
  • Sonderseite zur Corona-Pandemie
 

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