Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche hat ein Papier herausgegeben, dass die Durchführung der Präsenzgottesdienste bis zum 1. April 2021 regelt. Dieses wurde mit Stand 17. März 2021 in vier Punkten aktualisiert.
Für die Durchführung der Gottesdienste ab dem 17. März 2021 hat der Landesvorstand Folgendes festgelegt (aktualisiert wurden die Punkte 1, 2, 8 und 9):
1.
Gebietskirchenweit sollen Präsenzgottesdienste am Sonntag und am Mittwoch- oder Donnerstagabend mit Feier des Heiligen Abendmahls gemäß nachfolgenden Regelungen und grundsätzlich abhängig von den Inzidenzwerten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt durchgeführt werden, in dem das Kirchengebäude steht:
- Liegt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, wird der Wochentagsgottesdienst ausgesetzt.
- Liegt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, wird auch der Sonntagsgottesdienst ausgesetzt.
Der Bezirksvorsteher entscheidet in Abstimmung mit den Gemeindevorstehern jeweils freitags über die Durchführung der Gottesdienste am Sonntag und dem darauffolgenden Mittwoch/Donnerstag anhand der auf der Webseite www.nak-west.de/inzidenz aufgeführten Inzidenzwerte des RKI (Empfehlung: Veröffentlichte Inzidenzwerte von Mittwoch, Donnerstag und Freitag).
2.
Abweichend von den Regelungen unter Nr. 1 können Gottesdienste im Einvernehmen mit dem Bezirksvorsteher durchgeführt werden:
- Wenn Sakramentsspendungen, Segens- oder Amtshandlungen geplant sind und die Durchführung der Gottesdienste dem Wunsch der Kirchenmitglieder entsprechen.
- An den bevorstehenden kirchlichen Feiertagen (Palmsonntag, Karfreitag, Ostersonntag), sofern die Kommune keine zusätzlichen kontaktbeschränkenden Maßnahmen verfügt hat.
3.
Bei der Platzbelegung sind die Vorgaben der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland umzusetzen. Diese wird gemäß der Länder-Verordnungen aktualisiert und ist auf der Internetseite abrufbar.
4.
Es ist empfehlenswert, Skizzen mit einer namentlichen Platzbesetzung für jeden Gottesdienst (Gottesdienstsaal, Nebenräume und Sakristei) mit Lage der Fenster zur Darstellung der Lüftungssituation vorzuhalten. Sofern eine mit einer Mutante infizierte Person am Gottesdienst teilgenommen hat, wird das Gesundheitsamt die Kontaktrückverfolgung durchführen. Diese Information kann eine mögliche Quarantäneanordnung von allen Gottesdienstteilnehmern vorbeugen. Den Gemeindevorstehern wird ein Begleitschreiben zur Beantwortung von Anfragen des Gesundheitsamtes zur Verfügung gestellt.
5.
In den Gemeinden kann Solo- und Ensemblegesang bei Inzidenzwerten unter 35 wieder zur Gottesdienstgestaltung eingesetzt werden. Gemeindegesang ist weiterhin nicht gestattet.
6.
Weitere kirchliche Aktivitäten außerhalb der Gottesdienste, wie beispielsweise Religions- und Konfirmandenunterricht, Jugend- oder Seniorenzusammenkünfte, können auch im März in den Kirchen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Eine Neubewertung erfolgt im April 2021.
7.
Die für die Zeit des harten Shutdowns von Dezember 2020 bis Februar 2021 gegebenen Hinweise für das Verhalten vor und nach dem Gottesdienst, zum Beispiel zur Vermeidung von Parkplatzgesprächen, werden aufgehoben. Die Einhaltung der AHA-Regeln und der behördlichen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sind ausreichend und zu beachten.
8.
Präsenzgottesdienste mit Feier des Heiligen Abendmahls können aus Gemeinden des Kirchenbezirks nicht-öffentlich für die Mitglieder im eigenen Bereich übertragen werden. Zusätzlich wird an jedem Sonntag um 10 Uhr und an jedem Mittwochabend um 19.30 Uhr ein regionaler Videogottesdienst aus wechselnden Gemeinden durch die Gebietskirche öffentlich per YouTube übertragen. Somit ist für alle Gemeindemitglieder auch bei Gottesdienstausfall infolge hoher Inzidenzwerte ein Gottesdienstangebot gegeben.
9.
Die Sonntagsschule kann unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln dann durchgeführt werden, wenn der Grundschulbetrieb in der Region vollständig wieder aufgenommen wird. Die Vorsonntagsschule kann unter den gleichen Bedingungen starten, wenn in der Region der Kita-Betrieb wieder vollständig aufgenommen wird.
19. März 2021
Text:
Frank Schuldt
Medien:
Jennifer Lennermann
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