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Präsenzgottesdienste
auch im Januar möglich

 

Dortmund. In dieser Woche haben sich die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung des harten Shutdowns bis Ende Januar 2021 verständigt. Für die Kirchen bleiben die strikten Hygiene-Auflagen für die Gottesdienste verbindlich. Der Besuch der Gotteshäuser ist weiter möglich.

Am Dienstag kam der Landesvorstand der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zu seiner Jahresauftakttagung in Dortmund zusammen. Die Apostel berieten mit dem Bezirksapostel unter anderem über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie.

Alle zeigten sich dankbar über den Erfolg des Hygienekonzepts, das COVID-19-Infektionen in den Gottesdiensten der Neuapostolischen Kirche verhindert hat. „Es ist auch weiter wichtig, dass wir uns alle strikt an die Vorgaben halten – in der Kirche und auch im privaten Bereich“, appelliert Bezirksapostel Rainer Storck an die Kirchenmitglieder.

Reguläre Sonntagsgottesdienste im Januar

Der Landesvorstand hat sich darauf verständigt, dass das Angebot der Präsenzgottesdienste am Sonntag im Januar grundsätzlich bestehen bleiben soll. Das sehen auch die anderen Bezirksapostel in Deutschland mehrheitlich so. Wo die Gottesdienste über Weihnachten und zum Jahreswechsel ausgesetzt wurden, ist zu prüfen, so der Wunsch der Kirchenleitung, ob diese unter Beachtung der behördlichen Vorgaben wieder angeboten werden können.

Eine Änderung gibt es bei den Wochentagsgottesdiensten. Die Präsenzveranstaltungen in den Gemeinden werden bis Ende Januar durch einen zentralen Videogottesdienst ersetzt, der von der Gebietskirche organisiert wird. Damit wird dem politischen Willen zur Kontaktreduzierung entsprochen. Zudem berücksichtigt diese Entscheidung das erhöhte Risiko bei der Anreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr zum Feierabend und die in einigen Regionen bestehenden Ausgangsbeschränkungen.

Zusätzliche Hinweise für Shutdown

Zusätzlich sorgt die Kirchenleitung mit weiteren Regeln dafür, dass auch rund um die Gottesdienste die Kontakte weiter reduziert werden. Für die Dauer des Shutdowns soll auf Fahrgemeinschaften wo immer möglich verzichtet werden. Nach dem Gottesdienst sind die Kirchengebäude zügig zu verlassen. Auch auf dem Kirchengrundstück gelten die behördlichen Kontaktverbote. „Parkplatzgespräche“ sind zu vermeiden. Zudem ist die Anzahl der Personen, die sich in der Sakristei vor und nach dem Gottesdienst aufhalten, auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken.

Derzeit beziehen sich die behördlichen Auflagen zur Bewegungseinschränkung (bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in Kreisen oder kreisfreien Städten) nur auf die Freizeit und damit Tagesausflüge oder sind teilweise gar nicht in die Verordnungen der Bundesländer aufgenommen worden. Zu den erlaubten Aktivitäten aus „triftigem Grund“ zählt jedoch grundsätzlich auch der Gottesdienstbesuch. Sollte es hier zu regionalen Verschärfungen kommen, erwartet die Kirchenleitung von den Gemeindemitgliedern, dass sie die behördlichen Auflagen berücksichtigen. Das gilt grundsätzlich ebenfalls für Amtsträger, die außerhalb ihrer Ortsgemeinde zum Gottesdienst eingeteilt sind.

Weihnachtsgottesdienste gemäß den Richtlinien

Über den Jahreswechsel hatte etwas mehr als ein Drittel der Gemeinden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Gottesdienste vorläufig auszusetzen. In einigen Regionen hatte es wegen des befürchteten Ansturms auf die Weihnachtsgottesdienste der Kirchen seitens der Politik und Behörden Sorgen gegeben, dass die Corona-Regeln nicht beachtet würden.

Für die neuapostolischen Gemeinden gelten jedoch seit dem Sommer besondere Auflagen wie die Voranmeldung und Teilnehmerobergrenzen. Zudem sind die Gottesdienstbesucher vertraut mit den Vorgaben. In den Kirchen kommt es daher bei Einhaltung der Regeln zu keinen ungeschützten Kontakten.

Fürbitten für Opfer der Pandemie

„Ich bin dankbar, dass wir nun Impfstoffe haben. Es ist absehbar, dass sich das gesellschaftliche Leben 2021 weltweit nach und nach normalisieren kann“, sagt Bezirksapostel Rainer Storck. „Meine Gedanken und Gebete sind bei den vielen Menschen, die an COVID-19 verstorben sind und unter der Pandemie leiden.“ Die Botschaft an seine Glaubensgeschwister: „Wir beachten die Regeln – beten füreinander – halten zusammen – vertrauen auf den Herrn!“

Die Veröffentlichung der Kirchenleitung im Wortlaut

8. Januar 2021
Text: Frank Schuldt
Fotos: Bildarchiv

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  • Hinweise zu Gottesdiensten bis Ende Januar 2021 (Stand: 7. Januar 2021)
 

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