Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland/Schwerte. Das Wirtschaftsjahr 2024 beschäftigte die Landesversammlung bei der diesjährigen Tagung in Schwerte. Am Samstag, dem 13. September 2025 wurde der Jahresabschluss festgestellt und der Landesvorstand entlastet.
Bezirksapostel Stefan Pöschel eröffnete die Landesversammlung, die in diesem Jahr in der Evangelischen Akademie „Haus Villigst“ in Schwerte bei Dortmund stattfand. Von den 49 Mitgliedern der Landesversammlung waren 43 Mitglieder anwesend, vier ließen sich vertreten.
Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer
Hans Menken von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon aus Münster als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer stellte die wesentlichen Finanzdaten des Jahresabschlusses 2024 vor. Prüfungshemmnisse habe es nicht gegeben, zudem lobte er die gute Vorbereitung durch die Abteilung Rechnungswesen der Kirchenverwaltung. Sämtliche Aufklärungen und Nachweise seien erbracht worden.
Am Ende stellte er fest, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspreche. Daher erhielt die Kirche am 27. Juni 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Positives Jahresergebnis
Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland hat das Jahr 2024 mit einem positiven Jahresergebnis von rund 1,5 Millionen Euro abgeschlossen. Allerdings wies der Wirtschaftsprüfer darauf hin, dass die laufenden Einnahmen die laufenden Kosten und Bauinvestitionen im letzten Jahr nicht deckten, sondern die Kirche auf Immobilienverkäufe und Erträge aus den Finanzanlagen angewiesen war, um den Haushalt vollständig zu finanzieren.
Details des Jahresabschlusses stellte Florian Gödde (Bereich Rechnungswesen der Kirchenverwaltung) vor. Die Opfereinnahmen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent auf rund 24,7 Millionen Euro. Die Verkäufe von nicht mehr genutzten Kirchengebäuden und Grundstücken brachten der Kirche 5,8 Millionen Euro Erträge. Die Finanzanlagen steuerten 3,5 Millionen Euro zum Jahresergebnis bei, die ordentlichen Aufwendungen lagen bei 39,6 Millionen Euro.
Zum 31. Dezember 2024 betrug das Gesamtvermögen der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, einschließlich der Kirchengebäude und Sachanlagen, rund 296 Millionen Euro.
Bericht des Finanz-Ausschusses
Bezirksevangelist Markus Woeste (Leiter Kirchenbezirk Ruhr-Süd), Mitglied im Ausschuss „Jahresabschluss“ der Landesversammlung, berichtete von der Prüfungstätigkeit des dreiköpfigen Fachgremiums und empfahl der Landesversammlung, den vom Landesvorstand aufgestellten Jahresabschluss festzustellen und den Landesvorstand zu entlasten.
Wie schon in den Vorjahren wies er auf die Problematik hin, dass die Kirche – bereinigt um Einmaleffekte – ihre finanziellen Verpflichtungen aus den laufenden Einnahmen nicht decken könne. Für 2024 hat das Gremium einen Fehlbetrag von 2,4 Millionen Euro errechnet.
Einstimmiger Beschluss
Die Delegierten der Landesversammlung folgten bei der anschließenden Abstimmung der Empfehlung des Ausschusses und stellten gemäß Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland den Jahresabschluss fest. Zudem beschlossen sie, den Jahresgewinn von 1.509.667,27 Euro, wie vom Landesvorstand vorgeschlagen, in das Kirchenkapital einzustellen. Außerdem entlastete die Landesversammlung einstimmig den Landesvorstand.
Als letzter Punkt der Tagesordnung stand noch die Neuwahl des Ausschusses „Jahresabschluss“ an, der gemäß Geschäftsordnung ein Mandat für zwei Jahre erhält. Da sich die bisherigen Mitglieder bereiterklärt hatten, ihre Arbeit fortzusetzen, wählte die Landesversammlung erneut einstimmig die Bezirksvorsteher Tobias Rother (Darmstadt), Christopher Groß (Frankfurt) und Markus Woeste (Ruhr-Süd) als Mitglieder des Ausschusses für die Jahre 2026 und 2027.
Jahresbericht 2024 mit Finanzdetails
Detaillierte Finanzzahlen finden sich im Jahresbericht 2024. Die Mitglieder der Landesversammlung erhielten die Broschüre als Entwurf. Die 15. Ausgabe des Jahresberichts wird in Kürze finalisiert und im Anschluss den Gemeinden gedruckt zur Verfügung gestellt und zudem im Internet veröffentlicht.
Die Landesversammlung
Gemäß Artikel 7 der kirchlichen Verfassung kommt die Landesversammlung auf Einladung des Bezirksapostels mindestens einmal im Jahr zusammen und hat unter anderem über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landesvorstands zu beschließen.
Das Gremium besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstandes, also dem Bezirksapostel und den Aposteln, sowie den Bischöfen und Bezirksvorstehern der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland. Bei der Beschlussfassung zur Entlastung des Landesvorstands haben dessen Mitglieder kein Stimmrecht.
Abstimmung über den Jahresabschluss bei der Tagung der Landesversammlung
13. Oktober 2025
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Frank Schuldt
Datenschutzeinstellungen
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Datenschutzeinstellungen
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Einstellungen
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.