
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland/Siegen. In diesem Jahr tagte die Landesversammlung am Sonntag, 21. August 2022 in Siegen. Zuvor waren beim Treffen der Bezirksvorsteher und ihrer Vertreter noch weitere Themen besprochen worden. Unter anderem ging es um die Wochentagsgottesdienste.
Bezirksapostel Rainer Storck, Leiter der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, begrüßte zu Beginn die neuen Mitglieder im Kreis der Bezirksvorsteher und ihrer Vertreter: die Priester Benjamin Dux und Sven Dominik Götte (stellvertretende Leiter im Bezirk Düsseldorf), Bezirksevangelist Holger Stramka (neuer Leiter Bezirk Gelsenkirchen) und Bezirksältester Michael Block (neuer Leiter Bezirk Ostwestfalen-Lippe).
Ziele für die Zukunft der Wochentagsgottesdienste
Ein Schwerpunktthema des Nachmittags: die Wochentagsgottesdienste. Bezirksapostel Storck stellte nochmal klar, dass die Kirchenleitung die Umfrage nicht durchgeführt habe, um ein Argument zu haben, die Wochentagsgottesdienste abzuschaffen: „Das Angebot der Gottesdienste in der Woche soll möglichst weiter für die erhalten bleiben, die kommen wollen und kommen können“, so der Leiter der Gebietskirche Westdeutschland.
Apostel Thorsten Zisowski, Leiter der zuständigen Arbeitsgruppe, stellte einige Umfrageergebnisse im Detail vor. „Wir haben euren Wunsch nach Entlastung gehört“, sagte er in Richtung aller Amtsträger. Die Kirchenleitung nehme die Ergebnisse der Befragung sehr ernst.
Kurzfristig reagiert werden soll deshalb auf die maximale Dauer und Gestaltung der Wochentagsgottesdienst, die empfundene Belastung der priesterlichen Ämter bei der Predigt „unter der Woche“ sowie den Wunsch nach mehr Gemeindebeteiligung. Die Kirchenleitung prüfe zudem, ob und wie die Attraktivität der Predigt und des musikalischen Programms gesteigert werden könne. Video- und Telefonübertragungen sind weiter vorgesehen.
Der Bezirksapostel wird im Anschluss an den Zentralgottesdienst am 6. November über das weitere Vorgehen informieren.
Energie einsparen
Auch die Energiekrise beschäftigt die Kirche. „Die allgemeine Lage zwingt zur Energieeinsparung, insbesondere beim Heizen von Kirchengebäuden“, so Bezirksapostel Storck. Vor allem durch das intensive Lüften in den letzten Wintermonaten sind die Ausgaben der Kirche im Energiebereich um ein Viertel auf 2,6 Millionen Euro angestiegen. Durch die Preiserhöhungen seien weitere Kostensteigerungen zu erwarten.
Die Kirchengebäude sollen ab Oktober nur noch für Gottesdienste geheizt werden. „Weitere kirchliche Veranstaltungen sollen so geplant werden, dass zusätzliche Heizaufwände vermieden werden“, heißt es in den Empfehlungen der Kirchenverwaltung. Auch Licht solle nur dort eingeschaltet werden, wo es wirklich nötig ist.
Corona-Pandemie
Derzeit sind keine Änderungen an der bestehenden Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz vorgesehen. Die Kirchenleitung wartet hier eventuelle neue Vorgaben der Behörden ab. Ausreichenden Infektionsschutz bieten das regelmäßige Stoßlüften in geschlossenen Räumen, das Tragen von FFP2-Maske zum Selbstschutz sowie Schnelltests vor dem Besuch vulnerabler Personen.
Die Begrüßung und Verabschiedung per Handschlag sind unbedenklich. Es wird empfohlen, im Anschluss die Hände zu waschen. Die Handdesinfektion beim Heiligen Abendmahl bleibt vorerst weiter bestehen.
Aktualisierung der Mitgliederdatenverwaltung
Nachdem die Einschränkungen der Corona-Pandemie weitgehend aufgehoben sind, bittet die Kirchenleitung die Vorsteher, den MDV-Status zum Gottesdienstbesuch zu aktualisieren. So will die Kirchenleitung ein genaueres Bild davon bekommen, wie sich der Aktivitätsstatus der Mitglieder verändert hat.
Dauer-Erkrankte sollen zudem einen festen Zugang für das IPTV-Portal erhalten, über den sie die Gottesdienste in ihrer Heimatgemeinde per Video regelmäßig mitverfolgen können. Urlauber und beruflich Reisende erhalten den Zugang auf Einzelanforderung für einzelne Gottesdienste.
2.500 Führungszeugnisse geprüft
Weitere Themen der Tagung waren beispielsweise Änderungen bei der Seniorenseelsorge, ein neuer „Verhaltenskodex“, der die Leitlinie zur Prävention sexueller Gewalt ersetzen wird, sowie der Status beim Thema „Erweitertes Führungszeugnis“. Hier sind alle Amtsträger und Lehrkräfte gebeten, dieses nach Aufforderung zu beantragen und bei der Kirchenverwaltung beziehungsweise einem Anwalt der Kirche einzureichen.
„Bislang wurden rund 2.500 Zusendungen geprüft und bis Ende August 2022 werden alle Briefe mit der Aufforderung versendet sein“, berichtete Bischof Manfred Bruns. Die Rücklaufquote der Angeschriebenen aus dem ersten Quartal liege derzeit bei 68 Prozent. Diese seien in der Regel ohne Eintrag.
Wer im Verzug ist, wird ein halbes Jahr nach Empfang des Briefs per E-Mail erinnert. Dann folgt noch eine Erinnerung per Brief. Bei Bedarf werden dann der Apostel und Bezirksvorsteher über das ausstehende Führungszeugnis informiert.
Neue „Richtlinien für Amtsträger“
Zum Abschluss der Tagung kündigte der Bezirksapostel an, dass demnächst die neuen „Richtlinien für Amtsträger“ der internationalen Kirche veröffentlicht werden. Diese werden durch Regelungen der jeweiligen Gebietskirchen ergänzt und im kommenden Jahr veröffentlicht. Zudem soll es Einführungsveranstaltungen für Bezirks- und Gemeindevorsteher geben.
Besuche des Stammapostels in 2023
Bezüglich der geplanten Besuche des Stammapostels im kommenden Jahr haben sich Änderungen ergeben: Am 30. Juli 2023 findet der Gottesdienst im Bezirk Saar-Pfalz statt, am 29. Oktober 2023 im Bezirk Paderborn.
Am 26. November 2023 ist ein Ämtergottesdienst mit dem Stammapostel in Zürich geplant, der europaweit übertragen wird. Der Gottesdienst in den Gemeinden wird daher auf Samstag, 25. November 2023, wahlweise um 17 Uhr oder 18 Uhr, verlegt.
Tagung der Bezirksvorsteher und ihrer Vertreter in Siegen
21. Oktober 2022
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Frank Schuldt
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