
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Bund und Länder verlängern die Corona-Maßnahmen bis zum 7. März 2021. Als Folge hat auch die Kirchenleitung entschieden, die geltenden Regelungen fortzuführen: Die Wochentagsgottesdienste bleiben als Präsenzveranstaltung ausgesetzt. Dafür liegt der Schwerpunkt auf den Gottesdiensten am Sonntag.
Die Kontaktreduzierungen zeigen Wirkung: Die Corona-Fallzahlen sinken deutlich. Gleichzeitig breiten sich ansteckendere Varianten des Coronavirus aus. Daher bleiben die Länderchefs und die Bundeskanzlerin bei ihrer Linie und führen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nahezu unverändert fort.
Regelungen für Gottesdienste im Shutdown
Der Landesvorstand der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat am 11. Februar 2021 einstimmig beschlossen, die zusätzlichen Regelungen für die Gottesdienste im Shutdown vom 7. Januar und 22. Januar 2021 ebenfalls zu verlängern. Dies betrifft beispielsweise die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes auf dem gesamten Kirchengelände.
Zuvor hatten sich die Bezirksapostel Europas in einer Videokonferenz abgestimmt und mehrheitlich beschlossen, die bewährten Maßnahmen fortzusetzen.
Zentraler Videogottesdienst am Mittwoch
Im Detail haben die Apostel Westdeutschlands mit dem Bezirksapostel festgelegt, dass die Wochentagsgottesdienste bis einschließlich 3. März als Präsenzveranstaltungen ausgesetzt bleiben. Stattdessen bietet die Gebietskirche wie bisher alternativ am Mittwoch einen zentralen Wortgottesdienst per Video (ohne Feier des Heiligen Abendmahls) an, der öffentlich via YouTube ausgestrahlt wird. Dienstleiter wird jeweils ein Apostel sein.
Sollte die Bundesregierung Anfang März Lockerungen beschließen, könnten die Wochentagsgottesdienste dann ab dem 10. März wieder aufgenommen werden.
Flächendeckendes Angebot der Sonntagsgottesdienste
Gleichzeitig legt die Kirchenleitung einen Schwerpunkt auf die Sonntagsgottesdienste. „Auch angesichts der deutlich gesunkenen Infektionszahlen ist anzustreben, in allen Regionen den Mitgliedern einen Präsenzgottesdienst am Sonntag anzubieten“, heißt es in dem Beschluss des Landesvorstands.
Derzeit bieten rund drei Viertel der Gemeinden Westdeutschlands Gottesdienste am Sonntag an.
Abweichende Regelungen bei der Platzbelegung
Die Bundesländer müssen die Beschlüsse der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin in eigene Corona-Schutzverordnungen umsetzen, die in der Regel ab der Folgewoche in Kraft treten. Hier gab es in den letzten Wochen vor allem beim Thema „Platzbelegung“ und Abstand zwischen den Gottesdienstbesuchern Abweichungen in den Regeln der Bundesländer.
Die individuellen Regelungen der Bundesländer finden sich in der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, die nach Veröffentlichung der Länder-Verordnungen von der Kirchenleitung in der nächsten Woche fortlaufend aktualisiert wird. Das Dokument ist in der aktuellen Version auf der Sonderseite zur Corona-Pandemie und im NAK-Portal abrufbar.
Regeln gelten weiter
Die bisherigen Hygienevorgaben gelten für die Gottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland unbeschränkt weiter, also die Pflicht zum Tragen einer (medizinischen) Maske auch am Platz, der Mindestabstand von 1,5 Metern und das regelmäßige Lüften.
Gemeindegesang bleibt wie bisher untersagt. Laut der Richtlinie der Kirche wäre Ensemble- oder Sologesang wieder möglich, wenn der Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in dem Landkreis oder in der kreisfreien Stadt unterschritten wird. Die Kirchenleitung bittet aber darum, auch in den nächsten Wochen auf jeglichen Gesang zu verzichten.
Weitere kirchliche Aktivitäten (wie beispielsweise Unterrichte) können weiterhin nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Die Kirchenleitung hofft hier auf Lockerungen ab dem 7. März, beispielsweise für die Konfirmandenunterrichte.
Anmeldepflicht für Gottesdienste
Der Anmeldepflicht der Gottesdienste bei den Ordnungsbehörden ist die Kirchenleitung im Dezember und Januar zentral für alle Gemeinden nachgekommen. Dies betrifft alle regulären Gottesdienste. Trauerfeiern in den Kirchen sind dem Referat Seelsorge der Kirchenleitung zur Information der Ordnungsbehörden zu melden.
In den letzten Wochen berichteten einige Gemeinden von unangekündigten Kontrollen der Ordnungsämter. Diese verliefen überall ohne Beanstandungen. „In vielen Fällen wurden unsere Konzepte und die Umsetzung als vorbildlich gelobt“, berichtet Bischof Manfred Bruns, Leiter des Referats Seelsorge. Nachfragen einiger Ordnungsbehörden zu Details der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz konnten zudem zur Zufriedenheit der Sachbearbeiter geklärt werden.
12. Februar 2021
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Jessica Krämer
Downloads
- Hinweise zu Gottesdiensten bis Mitte März 2021 (Stand: 11. Februar 2021)
- Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz (Veralteter Stand: 9. Februar 2021)
- Ergänzende Hinweise zu Gottesdiensten bis Mitte Februar 2021 (Stand: 21. Januar 2021)
- Hinweise zu Gottesdiensten bis Ende Januar 2021 (Stand: 7. Januar 2021)
- Plakat "Wir erleben Gottesdienste in Vorsicht und mit Rücksicht"
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