Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland/Dortmund. Am letzten Freitag hat sich die Apostelversammlung mit den Hinweisen für die Gottesdienste bis zum 1. April 2021 beschäftigt und dabei auch Rückmeldungen aus den Gemeinden aufgenommen. Herausgekommen ist ein überarbeitetes Merkblatt mit Präzisierungen. Zudem bietet die Gebietskirche eine Übersichtsseite mit den Inzidenzwerten der Gemeindestandorte an.
Am 5. März hat die Kirchenleitung ein Merkblatt mit Hinweisen zu den Gottesdiensten im laufenden Monat veröffentlicht. Neu war, dass die Präsenzgottesdienste abhängig von den örtlichen Sieben-Tages-Inzidenzen stattfinden: Liegen die Werte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, sollen die Wochentagsgottesdienste ausgesetzt werden, bei einer Inzidenz über 100 auch die Sonntagsgottesdienste.
Die aktuellen Inzidenzwerte für die Gemeinden finden sich auf einer Sonderseite.
Gottesdienstbesuch bleibt sicher
Dem Landesvorstand ist die Klarstellung wichtig, dass die Kopplung der Gottesdienste an die örtlichen Inzidenzwerte eine Entscheidung der Kirchenleitung ist, um die Maßnahmen der Behörden zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen.
„Die Gefährdung hängt nicht allein vom Inzidenzwert ab, sondern am Ende insbesondere vom Verhalten des Einzelnen“, bringt es Apostel Wolfgang Schug, Mitglied der Corona-Task-Force der Gebietskirche, auf den Punkt. „Dank unseres bewährten Hygienekonzepts sind wir überzeugt, dass der Gottesdienstbesuch auch bei höheren Inzidenzwerten sicher ist.“
Kopplung an Inzidenzwert wird überprüft
Der Landesvorstand habe sich trotzdem entschieden, die Gottesdienste an die in den Landesverordnungen vorgesehene „Notbremse“ bei Inzidenzwerten über 100 zu koppeln. Beim Überschreiten der Grenzen ist aktuell vorgesehen, dass die Kommunen möglicherweise zusätzliche Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung erlassen.
Sollte sich im Verlauf des Monats zeigen, dass die ‚Notbremse‘ nicht umgesetzt wird, wird der Landesvorstand seine Entscheidung überdenken.
Präzisierungen für Merkblatt
Die Rückmeldungen auf die Anfang März veröffentlichten Hinweise zu den Gottesdiensten führten jetzt zu einer neuen Version des Merkblatts, das in vier Punkten Präzisierungen enthält.
So wurde die Entscheidungsgrundlage für die Absage der Gottesdienste konkreter gefasst. Die Kirchenleitung gibt vor, dass die Bezirksvorsteher in Abstimmung mit den Gemeindevorstehern freitags anhand der veröffentlichten Inzidenzwerte von Mittwoch, Donnerstag und Freitag entscheiden, ob die Gottesdienste am Sonntag und darauffolgenden Mittwoch/Donnerstag stattfinden können.
Gottesdienst an Feiertagen
Neu aufgenommen in das Dokument wurden mögliche Abweichungen von den Regeln für die Präsenzgottesdienste. Unabhängig von den Sieben-Tages-Inzidenzen können Gottesdienste im Einvernehmen mit dem Bezirksvorsteher durchgeführt werden, wenn Sakramentsspendungen, Segens- oder Amtshandlungen geplant sind und die Durchführung der Gottesdienste dem Wunsch der Kirchenmitglieder entsprechen. Das betrifft beispielsweise die anstehenden Konfirmationen oder seit langem geplante Gottesdienste mit wichtigen Handlungen.
Auch sind Gottesdienste an den bevorstehenden kirchlichen Feiertagen (Palmsonntag, Karfreitag, Ostersonntag) möglich, sofern die Kommune keine zusätzlichen kontaktbeschränkenden Maßnahmen verfügt hat.
Gottesdienste können übertragen werden
Finden in Gemeinden des Bezirks Präsenzgottesdienste mit anwesender Gemeinde statt, können diese mit Feier des Heiligen Abendmahls für die Mitglieder im eigenen Bereich übertragen werden. Dies bedeutet auch: Fallen die Gottesdienste im gesamten Bezirk wegen hoher Inzidenzwerte aus, sollen auch keine örtlichen Videogottesdienste stattfinden.
Für solche Fälle werden von daher auch weiterhin sonntags und mittwochs regionale Videogottesdienste durch die Gebietskirche aus wechselnden Gemeinden angeboten.
Regelungen zur Sonntagsschule
Die Sonntagsschule kann unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln dann durchgeführt werden, wenn der Regelbetrieb der Grundschulen in der Region vollständig wieder aufgenommen wird. Die Vorsonntagsschule kann unter den gleichen Bedingungen starten, wenn in der Region der Kita-Betrieb wieder uneingeschränkt aufgenommen wird.
18. März 2021
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Jessica Krämer
Medien:
Jennifer Lennermann
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