1. Startseite /
  2. Aktuell /
  3. Berichte /
  4. Präsenzgottesdienste bis 18. April ausgesetzt
Neuapostolische Kirche Logo

Neuapostolische Kirche

Westdeutschland

  • Gemeindesuche 
  • Kontakt 
  • Suche 
  • Menü  Menü 
Aktuell Kirche Glaube Gemeinschaft Vor Ort
  • Aktuell
    • Corona-Pandemie
    • Berichte
    • Meldungen
    • Termine
    • Aus den Gemeinden
    • Jahresberichte
    • Publikationen
    • Kampagnen
  • Kirche
    • Leitung
    • Verwaltung
    • Gremien
    • Finanzen
    • Fortbildung
    • Soziales
    • Geschichte
  • Glaube
    • Katechismus
    • Bekenntnis
    • Apostelamt
    • Sakramente
    • Segnungen
    • Gottesdienst
    • Seelsorge
    • Ökumene
  • Gemeinschaft
    • Kinder
    • Jugendliche
    • Erwachsene
    • Senioren
    • Gruppen
    • Musik
  • Vor Ort
    • Kirchenbezirke
    • Apostelbereiche
    • Weltweit
    • Einrichtungen
    • Presse
Im kirchlichen Lockdown werden die Gottesdienste aus Gemeinden per Video übertragen

Präsenzgottesdienste
bis 18. April ausgesetzt

 

Westdeutschland. Die Leitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat entschieden, die Präsenzgottesdienste nach Palmsonntag bis Mitte April durch Videogottesdienste zu ersetzen.

In Deutschland steigen die Corona-Infektionszahlen seit einigen Wochen wieder stark an. Deshalb haben Bund und Länder in der Nacht zu Dienstag beschlossen, die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April 2021 zu verlängern. Besonders über die Osterfeiertage sollen Kontakte weiter reduziert und die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent umgesetzt werden.

Steigende Inzidenzwerte

Auch wenn die Gottesdienste der Neuapostolischen Kirche keine direkten Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen haben dürften, wird die Neuapostolische Kirche Westdeutschland die Präsenzveranstaltungen für drei Wochen aussetzen. Diese Entscheidung fiel auch vor dem Hintergrund, dass bereits heute wegen steigender Inzidenzzahlen mehr als die Hälfte der Gemeinden in Westdeutschland nach den geltenden Regelungen keine Gottesdienste mehr anbieten sollen.

Vielerorts sind die Sieben-Tages-Inzidenzen auf über 100 geklettert. Bei steigenden Infektionszahlen wird es auch wahrscheinlicher, dass die Kommunen selbst mit Allgemeinverfügungen das öffentliche Leben und die Kontakte weiter einschränken.

Karfreitag und Ostern

„Ich kann jeden verstehen, der an Karfreitag und Ostern gern die Gottesdienste live in seiner Gemeinde miterlebt hätte“, sagt Bezirksapostel Rainer Storck. Alternativ ist nun vorgesehen, dass die Apostel aus Westdeutschland an Karfreitag Gottesdienste für ihre Verantwortungsbereiche durchführen, die per YouTube öffentlich ausgestrahlt werden. Am Sonntag, 4. April 2021, wird Bezirksapostel Rainer Storck den Gottesdienst zu Ostern im Feierraum der Kirchenverwaltung halten.

So lange in der gesamten Gebietskirche keine Präsenzgottesdienste stattfinden, wird in den Videogottesdiensten kein Heiliges Abendmahl gefeiert.

Gottesdienste aus den Bezirken

Auch in den Folgewochen wird die Gebietskirche zentrale Videogottesdienste anbieten. Da sich viele Kirchenmitglieder jedoch einen regionalen Bezug wünschen, können die Gemeinden nach Ostern am Sonntag und in der Woche eigene Videogottesdienste nicht-öffentlich für den eigenen Bereich/Bezirk übertragen – ohne anwesende Gemeinde und Feier des Heiligen Abendmahls. So haben die Gemeindemitglieder die Möglichkeit, alternativ zu den zentralen Angeboten einen örtlichen Gottesdienst mitzuerleben.

Der Gottesdienst an Palmsonntag, dem 28. März 2021, mit der Übertragung des Stammapostel-Gottesdienstes aus Kaiserslautern kann gemäß der bisherigen Regelung wie geplant und angekündigt in den Gemeinden als Präsenzgottesdienst stattfinden, sofern die Kommune keine zusätzlichen kontaktbeschränkenden Maßnahmen verfügt.

Seelsorge leisten

Bezirksapostel Storck bittet die Seelsorger und die Gläubigen in den Gemeinden, auch im „kirchlichen Lockdown“ die Glaubensgeschwister weiter seelsorgerisch zu betreuen. Möglich seien hier neben Telefonaten auch Andachten oder virtuelle Gesprächsrunden per Videokonferenz.

Seelsorgebesuche in der Wohnung der Gemeindemitglieder sollen auf besondere Anlässe wie Trauerfälle beschränkt bleiben. Die Hausbedienung zur Feier des Heiligen Abendmahls wird erst nach dem 18. April fortgesetzt.

Handlungen sollen stattfinden können

Nach dem 18. April 2021 ist beabsichtigt, wieder die bisherigen inzidenzabhängigen Regelungen für Präsenzgottesdienste mit den Ausnahmeregelungen für beispielsweise Gottesdienste mit Handlungen umzusetzen.

Die Bitte von Bezirksapostel Storck: „Lasst uns gemeinsam dafür beten, dass wir möglichst unbeschadet durch diese dritte Welle kommen und es endlich gelingt, die Pandemie zu überwinden.“

Die Veröffentlichung der Kirchenleitung im Wortlaut

Im kirchlichen Lockdown werden die Gottesdienste aus Gemeinden per Video übertragen

24. März 2021
Text: Frank Schuldt
Fotos: Jessica Krämer

 Via Facebook teilen
 Via WhatsApp teilen
 Via E-Mail teilen

  • Download: Regelungen für Gottesdienste bis zum 18. April 2021 (Stand: 24. März 2021)

Top Links

  • Übersicht der Sieben-Tage-Inzidenzen
  • Sonderseite zur Corona-Pandemie
Die Kirchenbänke bleiben über Ostern für drei Wochen leer
 
  •  facebook
  •  Twitter
  •  Youtube
  •  Instagram
  •  RSS

Nachrichten weltweit – nac.today
Gemeindeportal ESRA
Fortbildungsportal

Impressum
Datenschutz
Kontakt und Ansprechpartner
Kirchenbezirke

Neuapostolische Kirche International
Neuapostolische Kirche Portugal
Neuapostolische Kirche Niederlande
Neuapostolische Kirche Litauen
Neuapostolische Kirche Luxemburg
Neuapostolische Kirche Belgien
Neuapostolische Kirche Griechenland
Neuapostolische Kirche Frankreich
Weitere Gebietskirchen

Neuapostolische Kirche in Deutschland
Neuapostolische Kirche Berlin-Brandenburg
Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland
Neuapostolische Kirche Süddeutschland

© 2021 Neuapostolische Kirche Westdeutschland K.d.ö.R.